Unter dem Namen THERWIL VITAL "vielseitig
älter werden" besteht seit dem 31. Mai 2005 ein gemeinnütziger, politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Therwil.
Der Verein bezweckt, älter werdenden Menschen in Therwil in persönlichen und in gesellschaftlichen Angelegenheiten
Hilfe zu leisten und ihnen insbesondere zu ermöglichen, ihre sozialen und kulturellen Interessen zu wahren.
Wir fördern die Selbsthilfe unter den älteren Menschen in Therwil und vermitteln und koordinieren partnerschaftliche
Hilfe diskret und unbürokratisch.
Per Ende 2016 haben die Helferinnen und Helfer seit der Vereinsgründung Ende Mai 2005 15`000 Stunden Hilfeleistungen
für die Seniorinnen und Senioren von Therwil erbracht.
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Jahres-Bericht / -Rechnung
Jahresbericht und -
Rechnung 2018 hier
Einige wichtige Informationen
Mitgliederbeitrag:
Einzelperson Fr. 20.-- pro Jahr
Paare im gleichen Haushalt Fr. 30.-- pro Jahr
Vereinsstatuten
Sie erhalten unsere Statuten nach Eingang der Anmeldung zusammen mit dem
Einzahlungsschein
für den ersten Jahresbeitrag.
Was geschieht nach der Anmeldung ?
Sofern Sie einen Bedarf oder ein Angebot anmelden, nimmt ein Vorstandsmitglied mit Ihnen Kontakt
auf. Bei einem Besuch wird Ihnen der Ablauf erklärt und wenn möglich auf Ihre Wünsche eingegangen
Entschädigung für Hilfeleistungen:
Die sogenannten Auftraggeber entschädigen die Helferinnen oder Helfer mit Fr. 10.-- pro
Arbeitsstunde.
Fahrdienste ausserhalb von Therwil sind zusätzlich mit Fr. -.70 pro km zu entschädigen.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Helferinnen und Helfer rechnen direkt miteinander ab und
bestätigen den Einsatz auf einem Arbeitsrapport.
Versicherung
Für Helferinnen und Helfer hat der Verein eine Haftpflicht-, Unfall-, Kasko- und
Bonusschutzversicherung abgeschlossen.
Schweigepflicht
Ist für uns selbstverständlich.
Bedarfs- + Angebots- Beschrieb
AUTOFAHRDIENST:
Hin- und Rückfahrt z.B. zum Arzt, Therapie, Pedicure, Coiffeur, Besuch usw.
Je nach Dauer des Termins wartet die Helferin/der Helfer oder kommt Sie zu einer
verabredeten Zeit wieder holen.
BEGLEITUNG BEIM EINKAUFEN:
Hin- und Rückfahrt zum gewünschten Einkaufsladen.
Auf Wunsch hilft Ihnen die Helferin/der der Helfer im Laden bei den Einkäufen,
oder
Sie schreiben den Einkauf auf und die Helferin/der Helfer besorgt die Artikel.
BEGLEITUNG BEI SPAZIERGÄNGEN:
Zu Fuss, mit Rollator oder im Rollstuhl.
BESUCHE ZU HAUSE:
Gesellschaft leisten, Vorlesen, Spiele machen usw.
STUNDENWEISE BETREUUNG AM TAG:
Brauchen Sie ein bisschen Zeit für sich, möchten Ihre Partnerin/Ihren Partner aber
nicht alleine lassen, entlastet eine Helferin/ein Helfer Sie und leistet Ihrer
Partnerin / Ihrem Partner Gesellschaft.
SCHREIBARBEITEN, HILFE BEI ZAHLUNGEN:
allgemeine kleine Schreibarbeiten, Hilfe beim Ausfüllen der Einzahlungsscheine
und deren Zahlung (ohne Kontrollfunktion), Ablage.
HAUSTIERE BETREUUEN:
Bei Ihnen z.B. die Katze, Schildkröte, Hamster usw. füttern, den Briefkasten leeren
und die Pflanzen giessen. Einmal am Tag mit Ihrem Hund einen längeren
Spazier-
gang machen.
FERIENBETREUUNG WOHNUNG, HAUS, GARTEN:
Briefkasten leeren, Pflanzen giessen.
Haben Sie noch andere Wünsche, teilen Sie uns
das unverbindlich mit, wir erfüllen sie nach unseren Möglichkeiten.
Vorstand
Doris Biedermann (Vermittlung)
Montag - Freitag 11:00 - 12:00, Dienstag bis 12:30 Uhr
Direkt-Mail
Erdin Erwin (Präsident)
Ettingerstrasse 45
061 301 21 28
Direkt-Mail
Bürgi Walter (Kassier)
Im Römergarten 2
061 721 60 80
Direkt-Mail
Ryser Wally (Öffentlichkeitsarbeit)
Starenstrasse 23
061 721 38 65
Direkt-Mail
Harke Rosmarie
(Kurse/Veranstaltungen)
Birsmattstrasse 29
061 721 76 33
Direkt-Mail
Nefzger Eveline (Aktuarin)
Schliefweg 34
061 721 03 90
Direkt-Mail
Statuten
Statuten des Vereins THERWIL VITAL „vielseitig älter werden“:
1. Name und Sitz
Unter dem Namen THERWIL VITAL besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB mit Sitz in
Therwil BL. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
2. Zweck und Ziel
Der Verein bezweckt:
- älter werdenden Menschen in Therwil in persönlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten und ihnen insbesondere zu ermöglichen, ihre sozialen und
kulturellen Interessen zu wahren.
- die Förderung der Selbsthilfe unter den älteren Menschen
Die Aktivitäten des Vereins sollen allen älteren Menschen in Therwil zugute kommen.
Sie sind nicht auf die Mitglieder des Vereins beschränkt.
Um diese Ziele zu erreichen, kann der Verein auch generationenübergreifend aktiv
werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die ähnliche Aufgaben haben, wird
angestrebt.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche sich für die
Verwirklichung des Vereinszwecks einsetzt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er kann jederzeit erfolgen. Für das
angebrochene Jahr ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen.
Mitglieder, die ihren Vereinsverpflichtungen nicht nachkommen, können auf Antrag des Vorstandes und
durch Beschluss der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
4. Mittel
Die Einnahmen des Vereins ergeben sich aus
a) Mitgliederbeiträgen
b) Spenden
c) Erträgen aus Veranstaltungen
Der Mitgliederbeitrag wird alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt mindestens
Fr. 20.-- und höchstens Fr. 50.-- pro Jahr.
Für Ehepaare kann die Mitgliederversammlung eine Reduktion vorsehen.
Auf schriftlichen Antrag hin kann der Vorstand den Jahresbeitrag wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder
anderer wichtiger Gründe dem betroffenen Mitglied während der massgeblichen Periode reduzieren oder erlassen.
5. Organisation
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren.
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben nur Anspruch auf Entschädigung von
Spesen.
Mitgliederversammlung:
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im ersten Quartal statt. Die Einladung hat 14
Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden schriftlich zu erfolgen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird bei Bedarf durch den Vorstand einberufen oder wenn
dies von mindestens einem Fünftel der eingeschriebenen Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins THERWIL VITAL und überwacht insbesondere dessen
Tätigkeiten. Sie setzt die Jahresbeiträge fest, wählt den Vorstand und die Revisoren und genehmigt die Rechnung sowie
allfällige Statutenänderungen.
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Vereinsjahr dauert vom 31. Mai 2005 bis zum 31.
Dezember 2006.
Vorstand:
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Präsidentin/Präsident, Kassiererin/Kassierer,
Aktuarin/Aktuar).
Die Mitgliederversammlung kann zusätzliche Mitglieder in den Vorstand wählen. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren. Der Vorstand konstituiert sich selbst und
vertritt den Verein nach aussen. Er beschliesst über die laufenden Vereinstätigkeiten und ist befugt, die dringenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren.
Rechnungsrevisoren:
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren und einen Ersatzrevisor. Diese dürfen nicht Mitglieder
des Vorstandes sein. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und führen jährlich mindestens eine Revision durch. Sie
erstatten dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
6. Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zwecke einberufenen
Mitgliederversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Ein allfälliges Reinvermögen ist einem gemeinnützigen Verein in Therwil auszuhändigen.
Die Verteilung an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Geheimhaltungspflicht
Alle Mitglieder, die im Verein THERWIL VITAL aktiv sind, unterstehen der Geheimhaltungspflicht in allen
Beratungsangelegenheiten.
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung
vom 31. Mai 2005 in Kraft.
Therwil, 31. Mai 2005
Der Vorstand
PDF-Download der Statuten
Aktivitäten
Spielnachmittage:
Mittwoch 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(Eine Anmeldung ist nicht erforderlich)
am Kirchrain 2
4104 Therwil
(bei Kath. Kirche Therwil im Hause der Gemeindebibliothek)
Interview mit THERWIL VITAL- Helfer Heinz Schneider BiBo KW 48 2017.
10 Jahre THERWIL VITAL
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