Statuten des Vereins THERWIL VITAL „vielseitig älter werden“:
1. Name und Sitz
Unter dem Namen THERWIL VITAL besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB mit Sitz in Therwil BL. Der Verein ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.
2. Zweck und Ziel
Der Verein bezweckt:
- Älter werdenden Menschen in Therwil in persönlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten Hilfe zu leisten und ihnen insbesondere zu ermöglichen, ihre sozialen und kulturellen Interessen zu wahren.
- Die Förderung der Selbsthilfe unter älteren Menschen.
Die Aktivitäten des Vereins sollen älteren Menschen in Therwil zugutekommen. Sie sind nicht auf die Mitglieder des Vereins beschränkt.
Um diese Ziele zu erreichen, kann der Verein auch generationenübergreifend aktiv werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die ähnliche Aufgaben haben, wird angestrebt.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person mit Wohnsitz in Therwil werden, welche sich für die Verwirklichung des Vereinszwecks einsetzt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er kann jederzeit erfolgen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Jahresbeitrag fällig.
Mitglieder, die ihren Vereinsverpflichtungen nicht nachkommen, können durch den Vorstand ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
4. Mittel
Die Einnahmen des Vereins ergeben sich aus:
a) Mitgliederbeiträgen
b) Spenden
c) Erträge aus Veranstaltungen
Der Mitgliederbeitrag wird alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Für Paare kann die Mitgliederversammlung eine Reduktion vorsehen.
Auf schriftlichen Antrag hin kann der Vorstand den Jahresbeitrag wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderer wichtigen Gründe dem betroffenen Mitglied während der massgeblichen Periode reduzieren oder erlassen.
5. Organisation
Die Organisation des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben nur Anspruch auf Entschädigung von Spesen. Ausgenommen sind Vermittlung und Kassier. Die Höhe der Honorierung bestimmt der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im zweiten Quartal statt. Die Einladung hat 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.
Aufgrund einer speziellen Situation (zB einer Pandemie) kann die Mitgliederversammlung auch schriftlich erfolgen.
Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung wird bei Bedarf durch den Vorstand einberufen oder wenn dies von mindestens einem Fünftel der eingeschriebenen Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins THERWIL VITAL und überwacht insbesondere dessen Tätigkeiten. Sie setzt die Jahresbeiträge fest, wählt den Vorstand und die Revisoren und genehmigt die Rechnung sowie allfällige Statutenänderungen.
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Vereinsjahr dauert vom 31. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2006.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Präsidentin/Präsident, Kassierin/Kassier, Aktuarin/Aktuar). Die Mitgliederversammlung kann zusätzliche Mitglieder in den Vorstand wählen. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren. Der Vorstand konstituiert sich selbst und vertritt den Verein nach aussen. Er beschliesst über die laufenden Vereinstätigkeiten und ist befugt, die dringenden Geschäfte zu delegieren.
Rechnungsrevisoren
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisorinnen/Revisoren. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Revisorinnen/Revisoren prüfen die Jahresrechnung und führen jährlich eine Revision durch. Sie erstatten der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.
6. Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Ein allfälliges Reinvermögen ist einem gemeinnützigen Verein in Therwil auszuhän- digen. Die Verteilung an die Mitglieder ist ausgeschlossen.
8. Geheimhaltungspflicht
Alle Mitglieder, die im Verein THERWIL VITAL aktiv sind, unterstehen der Geheimhaltungspflicht in allen Beratungsangelegenheiten.
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung vom 31. Mai 2005 in Kraft.
Therwil, 31. Mai 2005
Diese Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 21. März 2023 revidiert und in Kraft gesetzt.
Therwil, 21. März 2023
Erwin Erdin, Präsident
Eveline Nefzger, Aktuarin